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Bitte beachten Sie:

Wir liefern ausschliesslich an Handel und Gewerbe.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier einsehen

AGB’s (pdf-file)

Allgemeine Geschäftsbedingungen BOOM GmbH

Stand 2007

1. Geltung der Bedingung 

Unsere Angebote, Auftragsbestätigung, Lieferung und Leistungen basieren auf unseren Lieferbedingungen. Die Bedingungen gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis, wenn sie dem Vertragspartner einmal zugegangenen sind. Änderungen oder entgegen stehende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn Sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. 

Spätestens bei der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen.

2. Angebote 

Unserer Angebote sind freibleibend. Dem Angebot eventuelle beigefügte Unterlagen wir Kataloge oder Prospekte sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 

3. Vertragsabschluss / Umfang der Lieferung / Rücktritt 

Für den Vertragsabschluss und den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Die Bestätigung des Auftrages kann auch mit der Rechnungsstellung erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftliche Bestätigung. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftliche Lage oder die Vermögensverhältnisse des Bestellers nachträglich so weit verschlechtert haben, dass eine Vertragsabwicklung nicht mehr zumutbar ist.

4. Preise / Kosten für nicht durchgeführte Arbeiten

Die Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich für die jeweils angeboten bzw. bestätigten Mengen ausschliesslich Mehrwertsteuer, für Leistungen ab Werk, ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherungen. Die Mehrwertsteuer wird zu dem am Tage der Lieferung gültigen Satz zusätzlich berechnet. Wir berechnen die am Tag der Lieferung gültigen Preise. 

Wir behalten uns vor, bei Kleinaufträgen einen Mindestrechnungswert je Lieferposition und / oder je Auftrag bzw. Kleinmengenzuschlag zu berechnen.

Der entstandene Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere weil vor Ort abgesagt oder weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat.

5. Zahlungen und Aufrechnung

Unserer Rechnungen sind unbeschadet des Wareneingangs innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2% Skonto zahlbar.

Rechnungen aus Montagearbeiten sind innerhalb 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Ist der Besteller mit seinem Zahlungen für unsere berechtigten Forderungen im Rückstand, so können wir die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von uns unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt sind. 

Wird das Zahlungsziel überschritten, so sind wir berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe des für Bankkredite üblichen Zinssatz zu berechnen. 

Soweit der Besteller keine besondere Nachricht gibt, werden Zahlungen jeweils auf die älteste offene Rechnung angerechnet. Skonto kann nur gewährt werden, wenn keine überfälligen Rechnungen zur Bezahlung ausstehen. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung der insgesamt noch bestehenden Restschuld oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware zur fordern, auch wenn wir Schecks angenommen haben. 

Bei noch zu liefernden Waren sind wir ausserdem berechtigt, Vorauszahlungen oder zusätzliche Sicherheitsleistungen zu verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als Erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen per Schecks gelten erst nach endgültiger Einlösung als eingegangen. Sämtliche mit der Einbeziehung verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 

6. Lieferung und Abnahme 

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich und vorbehaltlich einer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. 

Als Tag der Lieferung gilt der Tag an dem die Ware zum Versand gebracht oder als Versandbereitschaft gemeldet wurde. 

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie Feuer, Überflutungen, extreme Wetterbedingungen, Unfälle, behördliche Eingriffe, Materialknappheit, Verspätungen von Zulieferungen oder anderen Fällen unverschuldeten Vermögens auf unserer Seite oder bei einem unserer Unterlieferanten.

Die gezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. 

Wir haften nicht für unmittelbaren oder mittelbaren Folgeschäden, die aus Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung resultiert, ausser im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Abruf- und Rahmenaufträge bedürfen in jedem Fall einer individueller Lieferzeitvereinbarungen. 

Nimmt der Besteller eine Bestellung mit fester Liefereinteilung bzw. die Gesamtmenge eines Abrufauftrages nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, sind wir berechtigt, die Ware auszuliefern und zu berechnen. Das gleiche gilt für Bestellungen auf Abruf, die - sollte die gesamte Menge nicht zur Lieferung innerhalb von 6 Monaten ab Bestelldatum abgerufen - ebenfalls nach Ablauf dieses Zeitraumes oder der vereinbarten Abruffrist berechnet werden.

7. Gefahrübergang 

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

8. Eigentumsvorbehalt 

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung - bei Zahlungen durch Scheck zur erfolgten Erlösung - unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtgrund, unserer Eigentum.

Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung oder sonstiger gesetzlichen Vorschriften, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unseres Miteigentum unentgeltlich.

Dem Besteller wird gestattet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Die daraus entstehenden Ansprüche des Bestellers gegen dritte werden bereits hierdurch im voraus in vollem Umfang an uns abgetreten. 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller. Die Verpfändung und Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Waren durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

9. Gewährleistung 

Erzeugnisse, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, ganz oder teilweise unbrauchbar sind, werden nach unserer Wahl, die nach billigen Ermessen zu treffen ist, kostenlos nachgebessert, kostenlos neu geliefert oder zum berechneten Preis zurückgenommen. Ausserdem tragen wir die unmittelbaren Kosten des Aus- und Einbaues, soweit diese im Inland anfallen und in einem angemessenen Verhältnis zum Lieferpreis der mangelhaften Erzeugnisse steht. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten. Für Schäden, die auf eine der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewähr.

Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nicht darin, dass unsere Ware als für bestimmte Verwendungszwecke geeignet bezeichnet werden. Zusicherung von Eigenschaften und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Gebrauche Geräte werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Mängel sind uns sofort nach ihrem Auftreten schriftlich anzuzeigen. Die beanstandete Erzeugnisse sind zu unserer Verfügung zu halten. Die Kosten der Rücksendung erstatten wir nur, wenn diese auf unseren Wunsch hin erfolgt. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Versand. Im Falle von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, in welcher die Erzeugnisse nicht vertragsgemäss genutzt werden konnten. Vor der Gewährleistung sind Verschleißteile ausgenommen. Ebenso entstandene Schäden bei Veränderungen am ursprünglichen Zustand des Produktes oder wenn keine Originalersatzteile eingesetzt werden. Das gleiche gilt für entstandene Schäden oder Folgeschäden bei nicht sachgemässem Umgang oder Anwendung.

Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismässig grosser Schäden, wobei wir sofort schriftlich zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller nach schriftlicher Freigabe das Recht, den Mangel selbst oder durch dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten, zu verlangen.

10. Nebenpflichten 

Wenn infolge schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Beratungen oder infolge schuldhaftender Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten der Liefergegenstand vom Besteller nicht vertragsgemäss genutzt werden kann, so gilt unter Ausschluss weitere Ansprüche des Bestellers die Regelungen des Absatzes 9 entsprechend. 

11. Rücktritt 

Der Besteller kann vom Liefervertrag zurücktreten, wenn die Lieferung oder die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche unmöglich ist oder von uns über eine angemessene Nachfrist hinaus schuldhaft verzögert wird.

12. Haftung 

Der Besteller kann nur die in den Absätze 9, 10 und 11 näher bezeichneten Ansprüche geltend machen. Die Geltentmachung von Schadenersatzansprüchen, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Etwaige Ansprüche verjähren 6 Monate nach Abnahme der Ware.

Weiterer Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus ausservertraglicher Haftung. 

13. Teilwirksamkeit

Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit einzelner Punkte bleibt der Vertrag im übrigen für beide Teile wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen tritt dann eine Bestimmung als vereinbart, die dem gewohnten Zweck am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand 

Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, eine Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.